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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Feierlichkeiten, Veranstaltungen und Catering der
Rheinliebe am Deich GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Ausrichtung von Veranstaltungen und Feierlichkeiten, das Catering, die Überlassung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Rheinliebe am Deich GmbH.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
Diese AGB sind für jeden Gast im Restaurant oder auf dem Internetauftritt der Rheinliebe am Deich GmbH einsehbar.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Ausrichtung einer Veranstaltung/Feierlichkeit und das Catering gilt als geschlossen, wenn das Angebot vom Besteller schriftlich, per E-Mail oder Fax angenommen, die Buchung von uns bestätigt und die vereinbarte Anzahlung geleistet worden ist.
Die Bestätigung durch die Rheinliebe am Deich GmbH kann ebenfalls per E-Mail oder Fax erfolgen.
3. Teilnehmerzahl (Garantiezahl)
Mit dem Vertrag wird eine Teilnehmerzahl (Garantiezahl) festgelegt.
Eine Überschreitung dieser Garantiezahl ist immer – nach Absprache und nach Prüfung der Kapazitäten – möglich und sollte möglichst zeitnah vor der Veranstaltung kommuniziert werden.
Eine Unterschreitung ist möglich:
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bis 4 Wochen vor der Veranstaltung um höchstens 20 %
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bis 2 Tage vor der Veranstaltung um höchstens 10 %
Die Berechnung der Vergütung für die Personenpauschale richtet sich letztendlich nach der Garantiezahl, auch wenn weniger Teilnehmer erschienen sind.
Sofern die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
4. Anzahlung
Die Rheinliebe am Deich GmbH ist berechtigt, für die Reservierung einer Veranstaltung eine Anzahlung zu verlangen.
Diese beträgt 25 % des vereinbarten Gesamtpreises und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Angebots bzw. der Buchungsbestätigung zu zahlen.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt die Reservierung als verbindlich bestätigt.
5. Stornierungsbedingungen
Die Stornierungsgebühren betragen:
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nach Reservierungsbestätigung bis 24 Wochen vor der Veranstaltung = kostenfrei
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24 Wochen bis 12 Wochen vor der Veranstaltung = 25 % des zu erwartenden Umsatzes
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weniger als 12 Wochen vor der Veranstaltung = 50 % des zu erwartenden Umsatzes
Der erwartete Umsatz setzt sich aus der Gästepauschale × Personenzahl zusammen.
6. Preise
Alle angegebenen Preise sowie ggf. anfallende Zusatzkosten verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Zusatzkosten für weitere Leistungen wie z. B.:
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früherer Veranstaltungsbeginn
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längere Veranstaltungsdauer
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zusätzlich gereichte Speisen oder Getränke
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über die Rheinliebe am Deich GmbH bereitgestellte Dienstleister (z. B. Redner, Fotografen oder DJs)
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besondere Veranstaltungsformate oder zusätzliche Services
werden dem jeweiligen Vertrag entnommen.
7. Reinigungspauschale
Die Reinigungspauschale beträgt 350,00 € brutto und ist unabhängig von der Veranstaltung zu zahlen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Restsumme des anfallenden Gesamtbetrags ist spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen.
Der Betrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf das angegebene Konto zu überweisen.
Zusätzliche Leistungen, die während oder nach der Veranstaltung entstehen (z. B. zusätzliche Getränke, Verlängerungen oder weitere Dienstleistungen), werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Rheinliebe am Deich GmbH.
Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke oder sonstiger Leistungen.
10. Technik und Gegenstände
Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport weiterer nicht von der Rheinliebe am Deich GmbH bereitgestellter Technik und Gegenstände erfolgen durch den Besteller/Veranstalter auf dessen eigenes Risiko.
Einzelheiten sind bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der Rheinliebe am Deich GmbH abzustimmen.
Die Rheinliebe am Deich GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz besteht hierfür nicht.
Die sachgerechte Versicherung liegt ausschließlich beim Veranstalter.
11. Haftung für eingebrachte Gegenstände
Die Rheinliebe am Deich GmbH haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Bestellers/Veranstalters nur dann, wenn ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
12. Schäden am Inventar
Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar der Rheinliebe am Deich GmbH im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller oder Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
13. Dekoration
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf nur mit Zustimmung der Rheinliebe am Deich GmbH angebracht werden.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter Verwendung von
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Klebstoffen
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Klebestreifen
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Möbelheftern
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Nägeln
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Schrauben
ist untersagt.
Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Besteller in Rechnung gestellt.
14. Rücktritt vom Vertrag
Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes durch den Veranstalter/Besteller nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch zu befürchten, ist die Rheinliebe am Deich GmbH zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
Dies gilt auch, wenn sich nach Abschluss der Auftragsbestätigung herausstellt, dass Veranstaltungsteilnehmer oder Veranstaltungsgegenstand nach Auffassung der Rheinliebe am Deich GmbH mit den berechtigten Interessen des Hauses unvereinbar sind.
15. Absage durch den Veranstaltungsort
Hat die Rheinliebe am Deich GmbH begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung
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den reibungslosen Geschäftsbetrieb
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die Sicherheit
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oder den Ruf des Hauses
zu gefährden droht oder liegt höhere Gewalt vor (z. B. Brand, Sturm), kann die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden.
16. GEMA
Der Veranstalter ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob seine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist.
Sofern dies zutrifft, hat der Veranstalter die Anmeldung eigenständig vorzunehmen.
17. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
18. Gesamtschuldnerische Haftung
Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
20. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Düsseldorf.
Düsseldorf, 04.03.2026
Rheinliebe am Deich GmbH
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